Tobertitz
im idyllischen Goldbachtal
unter'm Dach des schönen Vogtlands
www.tobertitz.de
Heimatverein Tobertitz e.V.
Heimatverein
Aktuelles
Dorffest 2023Pünktlich zum Beginn des Sommers stand Tobertitz wieder Kopf - das alljährliche Dorffest nahte sich.
Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause, konnte es nun endlich wieder losgehen.
Der Freitag startete mit einer Festveranstaltung der umliegenden Feuerwehren anlässlich der 200jährigen Ersterwähnung eines Feuerwehrspritzenverbandes der FFW Tobertitz mit den Orten Rodau, Kornbach und Schönberg.
Für musikalische Stimmung am Abend sorgte DJ Doc Snyder.
Der Samstag begann traditionsgemäß sportlich mit dem leichtathletischen Dreikampf der “SG Tobertitz e.V.”. Mehr als 70 Teilnehmer stellten ihr Können in den Disziplinen Weitsprung, Weitwurf, Kugelstoßen und Sprint unter Beweis.
Sportlich ging es ebenso am Samstagnachmittag bei dem Ausscheid der Feuerwehren um den Goldbachtal-Wanderpokal zu. Bei strahlendem Sonnenschein und bester Stimmung unter den Zuschauern und Beteiligten löschten die Mannschaften um die Wette. Dabei konnte die FFW Tobertitz dieses Jahr einen Heimsieg erzielen.
Die anschließende Siegerehrung fand bei leckerem Kaffee und Kuchen sowie dem ein oder anderen kühlen Getränk im Festzelt statt.
Auch für den Spaß der Kleinsten wurde mit Hüpfburg, Kinderschminken, Glücksrad und Dart bestens gesorgt.
Mit den besten Partyhits der Band Antitoxin konnte am Abend das Tanzbein geschwungen werden.
Ein großes Dankeschön geht an alle Helfer, die dieses tolle Wochenende ermöglicht haben!
Heimatverein Tobertitz e.V.
Bilder: Heimatverein Tobertitz e.V.
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Die Tobertitzer Sonntagsrunde
Die Sonntagsrunde beginnt am Rastplatz auf dem Dorfplatz von Tobertitz. Sie kann in beide Richtungen begangen werden, die Einheimischen empfehlen allerdings erst nach Süden in Richtung Rodersdorf zu gehen. Da sind die Ausblicke in das vogtländische Kuppenland am schönsten… Highlights, an denen man auf dem Weg vorbeikommt, sind das Rittergut und die historische Viehwaage in Tobertitz, sowie die Wunderfichte und die Kirche in Rodersdorf. Im Goldbachtal trifft der Wanderer auf die Verbindung zum Genusspfad Vogtlands Früchte, der z.B. zur Kloschwitzer Kirche und zum Grundmannschen Institut führt.
Heimatverein Tobertitz e. V.
Tobertitzer Sonntagsrunde

Grundkarte © OpenStreetMap-Mitwirkende and contributors, CC-BY-SA - Geofachdaten © Landratsamt Vogtlandkreis
Das Geoportal des Vogtlandkreises wird freundlicherweise durch das Amt für Kataster und Geoinformation zur Verfügung gestellt: www.vogtlandkreis.de
Jahresplan 2023 vom Heimatverein Tobertitz e.V. (Änderungen vorbehalten!)
Januar 2023 | Rodelnachmittag | |||||
Januar 2023 | Weihnachtsbaumverbrennen | |||||
Februar 2023 | Schlittschuhlaufen auf dem Dorfteich | |||||
Februar 2023 | Hutzennachmittag | |||||
März 2023 | Beratung mit allen Gewerken zur Vorbereitung des Dorffestes | |||||
März 2023 | KW 11 - Osterbrunnen binden und aufstellen | |||||
Sonntag | 09.04.2023 | Wanderung vor Sonnenaufgang zur Goldbachquelle mit Osterwasserschöpfen | ||||
Samstag | 29.04.2023 | Maikranz binden | ||||
Sonntag | 30.04.2023 | Maibaum aufstellen, Maifeuer | ||||
Mai 2023 | Beratung mit allen Gewerken zur Vorbereitung des Dorffestes | |||||
Fr, Sa, So | 02.-04. Juni 2023 | Dorf- und Sportfest | ||||
Juli 2023 | Sommerpause | |||||
August 2023 | Sommerpause | |||||
September 2023 | Dankeschönveranstaltung für's Dorffest | |||||
Oktober 2023 | Familienwanderung mit der SG Tobertitz | |||||
Oktober 2023 | Hutzennachmittag | |||||
November 2023 | Kontrolle der Fischbestände im Dorfteich | |||||
Sonntag | 12.11.2023 | Kirmes | ||||
Dezember 2023 | Hutzennachmittag mit Adventsbasteln | |||||
Samstag | 09.12.2023 | Weihnachtsfeier | ||||
Vorstandssitzung
Vorstand Heimatverein
Am 26. April 2002 trafen sich 23 Einwohner unseres Ortes um den "Heimatverein Tobertitz" e.V. zu gründen.Inzwischen besteht er aus 54 Mitgliedern (Stand: Jan. 2020).
Vorstand:
Mathias Steiner - 1. Vorsitzender
Sven Deeg - 2. Vorsitzender
Karina Deeg - Schriftführerin
Sigrid Unger - Schatzmeisterin
Erweiterter Vorstand:
Corinna Kratzsch, Andreas Fromader, Mathias Roth, Pia Wetstein
Ziele
Die Ziele der Vereins sind die Förderung:des Gemeinschaftslebens,
der Dorfkultur,
von Heimatpflege und Heimatkunde,
des traditionellen Brauchtums,
der Bewahrung der Eigenart der Landschaft,
der Jugendarbeit im Rahmen des traditionellen Dorflebens
Zweck
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:die Unterstützung berechtigter Interessen der Bürger
die Mitgestaltung einer bürgerfreundlichen Infastruktur
die Durchführung kultureller Veranstaltungen im Dorf
die Durchführung traditioneller Feste
die Sammlung und Publikation heimatgeschichtlichen Wissens
die Erkundung und Fortführung der Dorfgeschichte/-chronik
die Unterstützung von Maßnahmen der Dorferneuerung
Satzung - Heimatverein Tobertitz e.V.
1 | Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen "Heimatverein Tobertitz" e. V. Sitz des Vereins ist Tobertitz / im Vogtland. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Plauen eingetragen werden. |
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2 | Zweck des Vereins Ziele des Vereins sind die Förderung: des Gemeinschaftslebens, der Dorfkultur, von Heimatpflege und Heimatkunde, des traditionellen Brauchtums, der Bewahrung der Eigenart der Landschaft der Jugendarbeit im Rahmen des traditionellen Dorflebens Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: die Unterstützung berechtigter Interessen der Bürger die Mitgestaltung einer bürgerfreundlichen Infrastruktur die Durchführung kultureller Veranstaltungen im Dorf die Durchführung traditioneller Feste die Sammlung und Publikation heimatgeschichtlichen Wissens die Erkundung und Fortführung der Dorfgeschichte/-chronik |
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3 | Gemeinnützigkeit des Vereins Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |
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4 | Mitgliedschaft Mitglied im Verein können werden: natürliche Personen ab 14. Lebensjahr und juristische Personen, welche im Sinne des Vereins tätig sein wollen und die Satzung anerkennen. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich für die Belange des Vereins überaus verdient gemacht haben. |
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5 | Beginn und Ende der Mitgliedschaft Der Antrag zur Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Minderjährige müssen die Zustimmung ihrer (ihres) gesetzlichen Vertreter(s) nachweisen. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Er ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe anzugeben. Die Ernennung zum Ehrenmitglied ist nur durch die Mitgliederversammlung bei einfacher Mehrheit aller Mitglieder möglich. Die Mitgliedschaft endet durch: eine schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand; Tod eines Mitgliedes oder durch den Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen; Streichung von der Mitgliederliste bei Nichterfüllung der Beitragszahlung; Ausschluss des Mitgliedes bei vereinsschädigendem Verhalten. Die Entscheidung über den Ausschluss eines Mitgliedes trifft die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Mit dem Ausscheiden erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein. |
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6 | Mitgliedsbeiträge Von den Vereinsmitgliedern wird ein Beitrag erhoben, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festsetzt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. |
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7 | Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt am Tag der Eintragung in das Vereinsregister und endet mit dem 31. Dezember des Jahres. |
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8 | Organe des Vereins Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. |
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9 | Mitgliederversammlung Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben: Entgegennahme und Beratung der Jahresberichte sowie Entlastung des Vorstands, Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer, Bestätigung des Finanzplanes und Festlegung der Höhe der Mitgliedsbeiträge, Beschlussfassung über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins. Die Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal im Geschäftsjahr statt. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Viertel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder, dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe, vom Vorstand verlangt wird. Die Einladung erfolgt zwei Wochen vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Versammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich. Satzungsänderungen werden allen Vereinsmitgliedern schriftlich mitgeteilt. Über die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist. |
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10 | Vorstand Die Vorstandschaft besteht aus dem: Vorsitzenden Stellvertreter Stellvertreter Schatzmeister Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und arbeitet ehrenamtlich. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung einsetzen. |
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11 | Kassenprüfer Von der Mitgliederversammlung werden zwei Kassenprüfer auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Ver-buchung und die Mittelverwendung zu überprüfen sowie mindestens einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahrs festzustellen. Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten. Kassenprüfer dürfen keine Vorstandsmitglieder sein. |
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12 | Auflösung des Vereins Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Reuth, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde in Tobertitz zu verwenden hat. |
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Die Satzung wurde von der anwesenden Mitgliedern am 26.04.2002 beschlossen und am 07.05.2002 im Vereinsregister Plauen unter VR 1098 eingetragen. |
Mitglied werden
Über den Heimatverein
Fischtenvernichten 2023
Der
kühle Samstagabend des 28.01.2023 wurde in Tobertitz genutzt, um die verbliebenen
Weihnachtsbäume bei einem gemeinsamen Feuer zu „vernichten“. Während sich die
einen am warmen Feuer rege und fröhlich über die vergangene Zeit austauschten,
nutzten die Kleinen die Gunst der Stunde, um den Rodelhang unsicher zu machen.
Nicht nur die Wärme der Tannenbäume, sondern auch der Glühwein, Kinderpunsch
und der Grill wirkten den eisigen Temperaturen entgegen. In diesem Sinne wünscht
der Heimatverein Tobertitz ein gesundes und glückliches Jahr 2023!
Heimatverein Tobertitz e.V.